Informationen zum Haus

In ruhiger Lage inmitten eines Grüngürtels liegt das DRK "Haus der Generationen" im Ortsteil Bochum-Weitmar.
Hier bieten wir eine private Wohnstätte innerhalb einer unserer Wohngruppen.
Unsere Pflegeeinrichtung besteht aus den beiden miteinander verbundenen Häusern Flora und Fortuna.
Haus Fortuna wurde 1973 errichtet und 2004/2005 grundlegend umgebaut und modernisiert. Das Haus ist fünfgeschossig und bietet Platz für 140 Bewohner. Es stehen 118 Einbettzimmer und 11 Zweibettzimmer zur Verfügung. Fast jedes Zimmer ist mit einem Balkon ausgestattet. Die Einbettzimmer sind ca. 21qm und die Zweibettzimmer 24,5 qm groß.
Haus Flora wurde 1994 erbaut. Es ist viergeschossig und bietet in 88 Einbettzimmern und 11 Zweibettzimmern Platz für 110 Bewohner. Die Einbettzimmer haben eine Größe von 19 qm, die Zweibettzimmer von 32 qm.
Möchten Sie unser Wohnangebot lieber vorher testen? Nutzen Sie unsere Kurzzeitpflege bevor Sie dauerhaft einziehen und machen Sie sich Ihr eigenens Bild.
An wen richtet sich unser Angebot?
- Menschen ab dem 60. Lebensjahr, die aufgrund Ihres Alters der Begleitung bedürfen
- pflegebedürftig sind
- altersbedingte Erkrankungen aufweisen
- einer beschützenden Wohnlichkeit bedürfen
- desorientiert sind
- aufgrund psychischer Veränderungen der Hilfe bedürfen
Wie funktioniert die Anmeldung?
Eine Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung will gut überlegt sein. Hier spielen viele individuelle Faktoren eine Rolle, die abgeklärt werden sollten. Deshalb bieten wir Ihnen eine umfassende persönliche Beratung an.
Für weitere Auskünfte setzen Sie sich am besten direkt mit unserem Einzugs-Manager Herrn Ostkämper in Verbindung (Tel: 0234 9445 202/ Fax: 0234 9445 410/ E-Mail: aufnahme(at)drk-bochum(dot)de). Er wird Sie kompetent beraten und sicher auch einen unverbindlichen Besichtigungstermin mit Ihnen vereinbaren können.
Was kostet ein Pflegeplatz?
Einrichtungskosten (Stand 01.09.2024)

Pflegewohngeld
Einzelzimmer: 483,07 €
Doppelzimmer: 391,81 €
Comfortzimmer: 498,28 €
Bitte Informieren Sie sich beim entsprechenden Sozialamt ab wann Pflegewohngeld gezahlt wird. Aktuell haben wir die Information, dass bis zu einem Schonvermögen von etwa 10.000 € bei Einzelpersonen und 15.000 € bei Ehepartnern Pflegewohngeld beansprucht werden kann.
Zahlungen der Pflegekassen (bereits berücksichtigt):
Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €
Die Zuzahlungen der Pflegekasse müssen bei Privatversicherten Bewohnern im Regelfall in Eigenleistung erbracht werden und können dann bei den entsprechenden Kassen eingereicht werden.



Leistungsentgelt
Das Entgelt für die Leistung richtet sich nach den mit den Kostenträgern (zuständigen Pflegekassen und Sozialhilfeträgern) getroffenen Vergütungspauschalen.
Die Bemessung des Leistungsentgeltes entspricht der Zuordnung des Bewohners/der Bewohnerin in einen Pflegegrad durch die jeweilige Pflegekasse. Es erfolgt eine monatliche Abrechnung auf Basis von 30,42 Tagen im Monat.
Welche Leistungen der Pflegekasse gibt es?
Die Pflegesätze richten sich nach dem Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige von den Pflegekassen eingestuft wird und nach den individuellen Kostenmodellen der einzelnen Pflegeeinrichtungen.
Gesundheitliche Vorausplanung („Advance Care Planning“)

Warum gesundheitliche Vorausplanung?
- Was geschieht mit mir, wenn ich durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst mitteilen kann, welche Behandlung ich wünsche und welche nicht?
- Wie kann ich sicherstellen, dass meine Vorstellungen auch dann berücksichtigt werden?
Angehörige oder Bevollmächtigte/Betreuer stellen sich dann häufig die Frage: „Was hätte sie/er gewollt? Wie kann ich sie/ihn am besten unterstützen?“ Gerade unter Zeitdruck, z.B. im Notfall, stellt diese Aufgabe eine große Herausforderung dar.
Im Rahmen unseres Angebotes „Advance Care Planning“ bieten wir daher kompetente Begleitung bei der Vorausplanung für den Fall schwerer Erkrankung an. Diese Vorausplanung bietet Bevollmächtigten/Betreuern und Ärzten verlässliche Orientierung, wenn stellvertretend Entscheidungen getroffen werden müssen.
Was bedeutet gesundheitliche Vorausplanung?
- Wir sprechen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern über ihren Behandlungswillen für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen. Dabei können ihre Bevollmächtigten/Betreuer und/oder (weitere) Angehörige einbezogen werden.
- Wir unterstützen Bevollmächtigte/Betreuer bei der stellvertretenden Vorausplanung, wenn der Bewohner dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann.
- Wir kooperieren dabei mit dem Hausarzt.
- Wir helfen, als Ergebnis dieser Gespräche eine Vorausverfügung (z.B. Patientenverfügung) zu erstellen.
- Dabei dokumentieren wir die für Notfälle wichtigen Entscheidungen auf einem separaten Bogen so, dass sie Beachtung finden können.
- Wir sorgen dafür, dass die Verfügungen bei Bedarf – insbesondere im Notfall – zur Hand und auch bei Verlegungen dabei sind.
- Wir unterstützen bei der Aktualisierung von Vorausverfügungen, wenn sich die gesundheitliche Situation oder sich die Wünsche im Laufe der Zeit verändern.
An wen richtet sich das Angebot?
- An alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtung, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand, deren
- Angehörige und/oder
- Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuer
Unser Anliegen
- Wir wollen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Einrichtungen bei schwerer Krankheit so behandelt werden, wie sie das wünschen – auch wenn sie selbst dann nicht entscheiden können.
- Es ist unser Anliegen, diese Wünsche gut kennenzulernen und ihnen zur Umsetzung zu verhelfen.
- Wir bieten Ihnen an, hierüber mit Ihnen zu sprechen
- und diese Wünsche aufzuschreiben.
Ihre Ansprechpartner
- Für die persönliche Vorausplanung stehen Ihnen besonders dafür qualifizierte Gesprächsbegleiterinnen und Gesprächsbegleiter in der Einrichtung zur Verfügung:
Daniela Waltring-Weber
BVP-Gesprächsbegleiterin
Tel. 0234/9445-145
Thorsten Ostkämper
Einzugsmanagement
Tel. 0234 9445-202
Geprüfte Qualität

Unsere Einrichtung wurde wie in den Vorjahren durch den Med. Dienst der Krankenkassen/Pflegekassen bzw. der Privaten Kassen unangekündigt überprüft. Hierbei werden, mit von den Prüfern ausgewählten Bewohnern und Angehörigen gesprochen, pflegerische Begutachtungen durchgeführt, Dokumentationen überprüft und unsere sozialen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Angebote bewertet. In 2018 wurden zwei Prüfungen durchgeführt. In beiden Prüfungen kamen wir auf das Gesamtergebnis „Sehr gut“.