Besucher-Regelungen ab 01.10.2022
Unsere Besucherregeln für das "Haus der Generationen" haben sich aufgrund der Corona-Lage wieder leicht geändert. Hier finden Sie die aktuellen Informationen dazu.

- Bei Betreten der Einrichtung ist ein Schnelltest in unserem Testcenter (neben dem Kreisverbandsgebäude) zwingend erforderlich. Bei negativem Ergebnis bleibt dieser Test für Sie 24 Stunden gültig. Andere Testergebnisse (PoC, PCA) anderer Einrichtungen werden akzeptiert, sofern sie nicht älter als 24 Stunden sind. Schulpflichtige Kinder unterliegen außerhalb der Schulferien nicht der Testpflicht. Die Testungen für unsere Besucher*innen und Bewohner*innen sind kostenfrei. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten unseres Testzentrums
- Die Schnelltestpflicht gilt für alle Besucher*innen, egal ob Sie vollständig geimpft sind oder über einen Genesenennachweis verfügen.
- Bei unklaren Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur (ab 37,6°C) oder Übelkeit sollte auf einen Besuch (auch bei Vorliegen eines negativen PoC-Tests) verzichtet werden.
- Bei Verweigerung einer regelhaften Testung durch Besucher*innen und ohne ärztliches Attest, wird die Einrichtungsleitung gemäß Empfehlung der CoronaAVEinrichtungen vom 26.11.2021 den Zugang zur Einrichtung untersagen. Sonderregelungen gelten nur für Besuche sterbender Bewohner*innen.
- Bei Betreten und Verlassen des Hauses müssen Sie sich die Hände desinfizieren und in den öffentlichen Bereichen (z.B. Eingangsbereich, Flure etc.) eine FFP2-Maske tragen. Für geimpfte und genesene Besucher*innen und Bewohner*innen entfällt die Maskenpflicht innerhalb des Bewohnerzimmers. Bei Nutzung des Bistros kann am Platz der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
- Der Besuch des Bistros (Speisesaal) ist für externe Gäste (außer Angehörige oder Besucher von Bewohner*innen des "HdG") leider zur Zeit nicht möglich. Abholungen sind weiterhin möglich. (Bitte die Testpflicht bei Betreten des Gebäudes beachten!)
- Wir empfehlen unseren Besucher*innen die Einhaltung der bekannten AHA-Regeln. Besucher*innen sollten zu allen anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Dies gilt nicht gegenüber der besuchten Person, die über einen vollständigen Corona-Impfschutz verfügt. Hier darf der Mindestabstand unterschritten werden und Kontakte sind möglich. Über die aktuellen Hygienevorgaben informieren wir Sie über Aushänge.
(Für Besuchsregelungen sind die aktuellen Verordnungen der Landesbehörden und der örtlichen Gesundheitsämter verbindlich.)
Das ausführliche Besuchskonzept, auch mit Hinweisen für Bewohner*innen und Dienstleister finden Sie hier.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!